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Carport Baugenehmigung Deutschland

Sie möchten ihre Einfahrt und ihr Auto vor Laub, Regen und Schnee schützen? Carports ermöglichen ihnen dies und sind dazu auch eine schöne Bereicherung ihres Hauses. Doch welche Anforderungen muss man erfüllen, um sich ein Carport in die Auffahrt stellen zu lassen? Welche Maßnahmen müssen berücksichtigt werden?

In der Regel erfordert ein Carport eine Planung, Beratung von einem Statiker oder Architekten und in den meisten Fällen auch eine offizielle Baugenehmigung von den Behörden. Leider wird es den deutschen Bewohnern nicht immer einfach mit der Bürokratie gemacht.

In vielen Bundesländern weichen die Kriterien für den Bau eines Carports voneinander ab und viele Regularien von Genehmigungen sind nicht eindeutig formuliert. Damit dem Aufbau Ihres neuen Carports nichts mehr im Wege steht, werden Sie hier bei Wunschcarports ausführlich informiert. Sollten Sie sich für einen Carport von Wunschcarports entscheiden, dann bekommen Sie die Typenstatik und Bauzeichnung (Produktzeichnung ohne Haus bzw, Hauswand ) des Carports kostenlos für den Bauantrag dazu. Als ersten Schritt jedoch müssen Sie herausfinden, welche Rechtsnormen zum Bau angefordert werden.

Baurecht – wann darf gebaut werden?

Enorme Mengen von Rechtsformen regulieren den Bau eines Carpots. Um die gesamten Rechtsformen zu bezeichnen wird in der Bundesrepublik Deutschland das sogenannte Baurecht verwendet und in zwei Kategorien aufgeteilt. Einmal als privates Baurecht und einmal als öffentliches Baurecht. Die Suche nach den Rechten und Pflichten ist vor allem für Privatpersonen ein anstrengendes Unterfangen. Wir haben ihnen hier sämtliche Informationen, welche bedeutungsvoll sind in einer kurzen Übersicht zusammengefasst.

Von Bedeutung sind sowohl die öffentlichen Baurechte, wie auch die privaten Baurechte. Der private Bereich ihrer Nachbarn darf nicht verletzt werden und zugleich müssen die öffentlichen Bauvorschriften eingehalten werden.

Zum Glück müssen Sie nicht jeden Paragraphen kennen oder das Gesetzbuch gründlich studieren. Hier können Sie sich den ersten Überblick verschaffen. Wichtig jedoch, das durch den Bau Ihrew Carport kein Paragraph gebrochen wird. Für solches Vorhaben stehen Ihnen die örtlichen Bauämter zu. Diese prüfen Ihr Bauvorhaben auf Rechtmäßigkeit und erteilen, nach Erfüllung aller vorausgesetzten Bedingungen, die Baugenehmigung. Es gibt jedoch in Deutschland auch Bauvorhaben für die Sie keine Baugenehmigung benötigen. Für solche Fälle, stellt sich nun die Frage:

Brauchen Sie eine Baugenehmigung für Ihren Carport?

Mit einem einfachen ja oder nein lässt sich leider diese Frage nicht beantworten. Folgende Faktoren haben Einfluss darauf, ob Sie eine Baugenehmigung vom Bauamt für Ihren Carport benötigen:

  • Im welchen Bundesland wohnen Sie?
  • Wie sehen die Gegebenheiten rund um das Grundstück aus?
  • Wie groß ist der Umfang Ihres Bauvorhabens (Höhe, Größe, etc.)?

Carport Baugenehmigung nach Bundesland oder Region

Die Regularien für den Bau ihres Carports sehen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. Daher kann es schon vorkommen, dass für das gleiche Bauvorhaben eines Carports in einem Bundesland der Bau genehmigungsfrei ist und im anderen Bundesland eine Baugenehmigung erforderlich ist. Es kommt sogar vor, dass die Bauplanungsrechte zwischen Regionen und einzelnen Gemeinden abweichend sind.

Letztendlich hängt alles davon ab, ob im Ihrem Ort oder in Ihrer Stadt eine Baugenehmigung benötigt wird. Für jede Region ist ein eigenes Bauamt zuständig, mit anderen Baurechten. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir schon mal die genehmigungsfreien Vorgaben für einen Bau eines Carports nach Bundesland aufgelistet:

Baden-Württemberg im Innenbereich bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmetern
Bayern bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
Berlin bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
Brandenburg bis zu maximal 20 m² Grundfläche und 75 m³ umbautem Raum
Bremen bis zu einer Tiefe von 3 Metern
Hamburg bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m² sowie bei untergeordneten Überdachungen
Hessen Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze und unter Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3 § 55 HBO
Mecklenburg-Vorpommern bis zu einer Fläche von 30 m² und bis zu 3 Meter Tiefe
Niedersachsen bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
Nordrhein-Westfalen bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
Rheinland-Pfalz bis zu 50 m³ unbeheizter Raum
Saarland bis zu einer Fläche von 36 m² und einer Tiefe von 4 Metern
Sachsen bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern
Sachsen-Anhalt bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4 Metern
Schleswig-Holstein bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4 Metern
Thüringen bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 4 Metern

Es empfiehlt sich aber auch, direkt bei ihrem zuständigen Bauamt die baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Bestimmungen zu erfragen. Lassen Sie sich am besten vor Ort durch die Mitarbeiter des Bauamts beraten und dementsprechend eine amtliche Bestätigung einholen, das keine Baugenehmigung für den Bau ihres Carports notwendig ist. Der Abstand zur Grundstücksgrenze Ihres Nachbarn, sowohl auch die Größe Ihres Carports ist in vielen Regionen von Bedeutung. Das Material der Carport ist hingegen Deutschlandweit für eine Baugenehmigung unwichtig.

Was gibt es dennoch beim Bauen ohne Baugenehmigung zu beachten?

Auch wenn keine Baugenehmigung oder Baubewilligung für Ihren Carport benötigt wird, heißt das noch nicht, dass Sie bauen können. Einige Pflichten müssen dennoch für die Genehmigungsfreie Carport erfüllt werden. Setzen Sie sich zuvor erstmal mit dem Bauamt in Verbindung und kündigen Sie frühzeitig den Bau Ihres Carports an. Anschließend wird Ihnen das Bauamt ersteinmal mitteilen, was genau für das Bauvorhaben zu beachten ist. Allgemein werden Vorschriften aus dem öffentlich-rechtlichen Baurecht der Gemeinde in Rücksicht genommen.

Beim Bauvorhaben könnten Sie eventuell folgende Punkte einschränken:

  • Bebauungsplan
  • Mindestabstände zum Nachbarn (i.d.R. 3 m)
  • Zugelassene Baustoffe
  • Schneelastgrenzen
  • Brandschutzbestimmungen
  • Statische Anforderungen
  • Denkmalschutz
  • Belüftung und Belichtung der hinter der Überdachung liegenden Aufenthaltsräume des Gebäudes
  • Ist ihr Carport Teil eines genehmigungspflichtigen Bauprojekts?
  • Zustimmung vom Nachbarn

Ihre Nachbarn sind ohne Zweifel ein wichtiger Punkt beim Bau ihres Carport. Auch in diesem Fall sollte man sich schon früher mit dem Nachbarn in Verbindung setzen und die Pläne für das Bauvorhaben schildern. Man denkt sich zwar immer, dass die Nachbarn eigentlich damit einverstanden sein werden. Man kann jedoch nicht immer davon 100% ausgehen.

Eine schriftliche Zustimmung bzw. Genehmigung von jedem Nachbarn wäre natürlich der Idealfall. So vermeidet man vom Anfang an Meinungsverschiedenheiten und unnötige Streitereien. Bei Abständen oder verschiedenen Bedingungen die nicht eingehalten werden können, ist dies durchaus sehr wichtig. Im Falle wo alle Vorschriften eingehalten werden können, reicht es aus, dem Nachbarn eine Kopie der Baugenehmigung des Carports beizulegen.

Wie kann man einen Bauantrag beim öffentlichen Bauamt vorstellen?

Sollte es dazu kommen, dass Sie eine Baugenehmigung für ihren Carport benötigen, dann müssen Sie beim örtlichen Bauamt einen Bauantrag stellen. Folgendes wird benötigt:

  • Ausgefülltes Bauantragsformular
  • Beschreibung des Bauvorhabens mit Bauzeichnung
  • Kostenkalkulation
  • Vom Statiker angefertigte statische Berechnung
  • aktuellen Lageplan des Baugrundstücks vom Vermessungsamt
  • Finanzen zum Begleichen der Bauantragskosten (abhängig von den Baukosten)
  • Diese Dokumente können zwischen den einzelnen Bauämtern abweichen.

Es besteht auch eine Möglichkeit, die Formulare für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zu verwenden. Bis auf Sonderbauten, werden diese in der Regel für alle Bauvorhaben durchgeführt. Jedoch ist für dieses Formular eine Unterschrift vom Statiker oder Architekten erforderlich.

Welche Folgen hat ein Bau ohne Genehmigung?

Viele sind sich nicht bewusst, aber in Deutschland wird auch viel ohne eine vorhandene Baugenehmigung gearbeitet. Die daraus entstehenden folgen sind nicht gerade angenehm. Solche Vorgehensweisen werden von Behörden mit einem Bußgeld bestraft. Im schlechtesten Fall wird ein Rückbau oder Abriss ihres Carports verordnet. Um sich viel Ärger zu sparen, sollte man sich eine Genehmigung im vorab sichern.

Wenn Sie jedoch schon einen Carport ohne Baugenehmigung gebaut haben, besteht eine Möglichkeit, die nachträgliche Baugenehmigung einzuholen. Dies kann ggf. mit einer zusätzlichen Strafzahlung verbunden sein. Es gelten dann auch die gleichen Anforderungen und Dokumente wie bei einem Bauantrag. Man sollte aber bei einer Genehmigungsunfähigkeit des Carports mit einem Abriss oder Rückbau rechnen.

Der günstigste Weg zu einem Carport in Deutschland

Bei Wunschcarports werden Sie ausführlich über den Bau und die entsprechenden Baugenehmigungen informiert. Außerdem bekommen Sie eine Typenstatik und Bauzeichnung (Produktzeichnung ohne Haus bzw. Hauswand) des Carports kostenlos für ihren Bauantrag. Entscheiden Sie sich jetzt für Wunschcarports und profitieren Sie von den guten und preiswerten Angeboten.


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